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SACHVERSTÄNDIGER
GEMÄẞ 42. BImSchV

Prüfung von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen

PRÜFUNG VON VERDUNSTUNGSKÜHLANLAGEN, NASSABSCHEIDERN
UND KÜHLTÜRMEN ENTSPRECHEND DER 42. BImSchV

 

Alle vor dem 19. August 2011 in Betrieb genommenen Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme mussten laut Verordnung bis zum 19. August 2019 gemäß §14 der 42. BImSchV durch einen Sachverständigen geprüft worden sein!
Die später in Betrieb genommenen entsprechend unten stehender Tabelle.

Verdunstungsk�hlanlage B

Alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern müssen den ordnungsgemäßen Betrieb dieser Anlagen reglmäßig alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen überprüfen lassen. Diese Pflicht resultiert aus § 14 der 2017 von der Bundesregierung erlassenen 42. BImSchV (zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).

Die in § 14 der 42. BImSchV geforderte Sachverständigenprüfung führt Herr Walz gerne für alle Arten von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern durch. Umfang der Prüfung ist der ordnungsgemäße Betrieb der Anlagen entsprechend der §§ 3-13 der 42. BImSchV.

Hintergrund

Bei ungünstigen Bedingungen können sich im Wasserkreislauf von Rückkühlwerken (Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme oder Nassabscheider) Legionellen vermehren, die mit der Abluft der Anlagen in die Umwelt gelangen können. Legionellen sind natürlich vorkommende Bakterien, die von Menschen durch Einatmen aufgenommen werden und eine schwere, teilweise tödliche, Lungenentzündung verursachen können.

Da in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern meist für die Vermehrung von Legionellen optimale Bedingungen herrschen, kam es in der Vergangenheit zu einigen Vorfällen, bei welchen sich Erkrankungen und Todesfälle auf erhöhte Legionellenkonzentrationen in Verdunstungskühlanlagen zurückführen ließen. Daher verabschiedete die Bundesregierung 2017 die 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV).

Diese gibt den Betreibern von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern Pflichten um die Legionellenkonzentration gering zu halten. Hierfür ist die Konzentration der Legionellen regelmäßig zu überwachen und bei erhöhten Werten sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Alle Anlagen sind zudem durch die Betreiber mittels eines Onlineportals (KaVKA – Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen) der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zudem sind die Betreiber der Anlagen verpflichtet, sich den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen alle fünf Jahre durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigen zu lassen. Je nach Datum der Erstinbetriebnahme sind die Anlagen zu folgenden Daten erstmalig prüfen zu lassen:

Anlage in Betrieb genommen vor erste Prüfung bis
19.8.2011 19.8.2019
19.8.2013 19.8.2020
19.8.2015 19.8.2021
19.8.2017 19.8.2022

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der IHK Siegen