Bestimmung des Referenzwertes gemäß 42. BImSchV
Viele Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen haben den anlagenspezifischen Referenzwertes der allgemeinen Koloniezahl nicht korrekt bestimmt. Die 42. BImSchV selbst gibt keine Auskunft, wie der Wert zu berechnen ist. Während man bis vor einiger Zeit davon ausging, dass der Referenzwert als Mittelwert zu berechnen ist, wurde vor einiger Zeit klargestellt, dass stattdessen das 0,5-Quantil zu berechnen ist.
Während für den Parameter Legionellen feste „Grenzwerte“ durch die 42.BImSchV vorgegeben werden, ist für den Parameter allgemeine Koloniezahl ein anlagenspezifischer Referenzwert zu bestimmen. Bis mindestens sechs Untersuchungen durch ein akkreditiertes Labor vorliegen (aus dem Zeitraum nach dem 19. August 2017), wird der Wert der ersten Untersuchung als Referenzwert herangezogen (jedoch nicht mehr als 10.000 KBE/ml). Nachdem mindestens sechs Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird der Referenzwert als Median (0,5-Quantil) aus diesen Untersuchungen bestimmt. Alternativ kann der Anlagenbetreiber erklären, dass der Wert der Erstuntersuchung dauerhaft (bis zur nächsten Wiederinbetriebnahme) als Referenzwert festgelegt wird.
Zu beachten ist, dass es nicht wie vom Verordnungstext suggeriert, EINEN Referenzwert gibt, sondern ZWEI. Einen für die bei 22°C bebrütete Probe und einen für die bei 36°C bebrütete Probe.
Bei Unklarheiten dazu melden Sie sich gerne bei mir.