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20.04.2021

Testpflicht für Arbeitgeber

Ab heute gilt die Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren nicht ausschließlich im Homeoffice arbeitenden Mitarbeiter/Innen zumindest zwei Schnelltests oder Selbsttests pro Woche anzubieten. Die Annahme des Angebots durch die Mitarbeiter/Innen ist freiwillig.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

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