Fachkraft für Arbeitssicherheit / SiFa / FaSi
Fast jeder Arbeitgeber hat gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz SiFa oder auch FaSi) zu bestellen. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit ergeben sich u.a. aus § 6 ASiG und der DGUV Vorschrift 2.
Die SiFa berät und unterstützt den Arbeitgeber in allen Bereichen der Arbeitssicherheit. Sie unterstützt den Unternehmer bei der Umsetzung aller Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenregeln und sonstigen arbeitsschutzrelevanten Gesetzen und Verordnungen, um das Unternehmen in diesem Bereich rechtssicher gestalten zu können.
Gerne unterstützt Sie das Ingenieurbüro Walz bei allen Fragen der Arbeitssicherheit. Dabei gehen wir auf Ihre individuellen Anforderungen ein und finden die für Ihr Unternehmen passende Betreuungslösung.