Brandschutzbeauftragter
Gerne können wir für Sie als externer Brandschutzbeauftragter tätig werden. Diese Tätigkeit ergänzt sich optimal mit der sicherheitstechnischen Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Betreuung umfasst die in DGUV Information 205-003 Kapitel 3 aufgeführten Aufgaben. Diese sind:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)3
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen
- Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-)
- Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/ Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht
Ausbildung von Brandschutzhelfer/innen
Außerdem können wir für Sie Brandschutzhelfer/innen ausbilden. Gemäß ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände) müssen in jeden Betrieb mindestens 5% der anwesenden Mitarbeiter eine Unterweisung als Brandschutzhelfer absolviert haben.
Zum Unterweisungsinhalt gehören entsprechend der DGUV Information 205-003 neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes und dem richtigen Verhalten im Brandfall auch eine praktische Feuerlöschübung mit Feuerlöschern.
Die Unterweisung dauert ca. 4 Stunden und kann für Gruppen nach Absprache auch bei Ihnen Vor Ort durchgeführt werden
Bei Fragen zum Thema Brandschutz melden Sie sich gerne bei uns.